Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen BayernKlugBit (nachfolgend „Auftragnehmer") und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen im Bereich KI-gestütztes Projektmanagement, Unternehmensberatung, strategische Planung und verwandte Dienstleistungen. Sie gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag schriftlich bestätigt. Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot oder Projektcharter. Erweiterungen des Leistungsumfangs sind nur nach schriftlicher Vereinbarung und entsprechender Anpassung der Vergütung möglich.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Erfolg von Projektmanagement-Dienstleistungen hängt wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Dieser verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und personellen Ressourcen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Ein kompetenter Entscheidungsträger mit ausreichenden Befugnissen muss für das Projekt namentlich benannt werden. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird hierüber rechtzeitig und schriftlich informieren.
4. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Projektaufträge wird bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 30 % fällig; weitere Teilrechnungen werden bei definierten Projektmeilensteinen gestellt; die Schlussrechnung ist nach Projektabnahme fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz). Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen die Leistungserbringung bis zur Zahlung einzustellen.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz im Projekt
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen — dazu zählen insbesondere Geschäftsdaten, Strategie- und Planungsunterlagen, technische Informationen und Kundendaten — streng vertraulich. Diese Verpflichtung gilt während der gesamten Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Beendigung. Soweit im Projekt personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
6. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Beratungsleistungen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Klauseln sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.